7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 38,4: Ab Dienstag neue Lockerungen in Augsburg
- 7-Tage-Inzidenz in Augsburg: 38,4 (Quelle: RKI)
- Insgesamt 17.911 Fälle in Augsburg
- Kein weiterer Todesfall
- 5. Tag unter RKI-Wert von 50
- Amtliche Bekanntmachung veröffentlicht
- Weitere Lockerungen ab Dienstag, 01. Juni 2021
Die Stadt Augsburg meldet 17 neue Covid-19-Fälle mit Meldedatum Samstag, 29. Mai.
Insgesamt hat das Gesundheitsamt bisher 17.911 Infektionen mit dem Coronavirus in Augsburg gemeldet. 17.107 Personen gelten als genesen, 406 sind aktuell infiziert, 398 Personen sind verstorben.
Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Augsburg liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 38,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Laut den aktuellen Berechnungen des Gesundheitsamtes der Stadt Augsburg liegt die Inzidenz, Stand heute, 8 Uhr, bei 41,1.
Am heutigen Sonntag wurde der RKI-Wert von 50 für die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg den fünften Tag in Folge unterschritten. Die Stadt Augsburg hat hierzu heute eine amtliche Bekanntmachung unter anderem unter www.augsburg.de/amliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Damit treten ab Dienstag, 01. Juni, 00:00 Uhr die in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(12.BayIfSMV) geregelten inzidenzabhängigen Lockerungen in Kraft, die voraussetzen, dass der Inzidenzwert unter 50 liegt:
- Ladengeschäfte können ohne vorherige Terminvereinbarung öffnen.
- Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege können in den Regelbetrieb zurückkehren.
- Für Museen, Ausstellungen und vergleichbare Kulturstätten, Zoos und Botanische Gärten ist keine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung mehr nötig.
- Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt (ohne Testpflicht).
Private Treffen sind nach wie vor nur für bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet). Hier gibt es erst Lockerungen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt.
Auch die weiteren Öffnungsschritte nach § 27 der 12. BayIfSMV können – das Einvernehmen des Freistaats Bayern vorausgesetzt – voraussichtlich bereits zum Dienstag, 01. Juni erfolgen. Hierzu zählt unter anderem ein Wegfall der Testpflicht in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Sport. Die Stadt Augsburg wird diese Öffnungsschritte in einer Allgemeinverfügung festlegen, die am Montag, 31. Mai veröffentlicht wird.
Quelle: Stadt Augsburg