Ab dem 03.04.2022 gelten neue Lockerungen.
Diese sehen wie folgt aus:
- Keine Maskenpflicht in Innenräumen
- keine 2G - oder 3G - Regel
- keine Abstandsregel
- FFP2 - Maskenpflicht nur noch im öffentlichen Nahverkehr und in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Flüchtlingsunterkünften
- In Schulen und Kitas weiterhin Testpflicht